Altersfreibetrag

Altersfreibetrag
bis 1989 vom Einkommen abzuziehender Betrag für Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 32 VIII EStG); dann in den  Altersentlastungsbetrag einbezogen. A. existierten auch bei früher erhobener Vermögensteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Altersfreibetrag — Ạl|ters|frei|be|trag, der: steuerlicher Freibetrag für verschiedene Personengruppen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben …   Universal-Lexikon

  • Freibetrag — Frei·be·trag der; ein Teil des Einkommens, für den man keine Steuern zahlen muss || K: Steuerfreibetrag; Altersfreibetrag, Arbeitnehmerfreibetrag, Kinderfreibetrag, Weihnachtsfreibetrag …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Lohnsteuerkarte — zur Berechnung der Lohnsteuer (⇡ Lohnsteuerberechnung, ⇡ Lohnsteuer) ausgestellte amtliche Urkunde. I. Ausschreibung:Durch die Gemeinden aufgrund von Urlisten oder Einwohnerkarteien für jeden Arbeitnehmer, der am Zeitpunkt der ⇡… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”