- Altersfreibetrag
- bis 1989 vom Einkommen abzuziehender Betrag für Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 32 VIII EStG); dann in den ⇡ Altersentlastungsbetrag einbezogen. A. existierten auch bei früher erhobener Vermögensteuer.
Lexikon der Economics. 2013.